Personalvermittlungsvertrag - AGB
Zwischen
Arbeit Job Work - Personalvermittlung
Falkenhäger Weg 35
D-17192 Waren (Müritz)
- AJOWO - Personalvermittlung -
und
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- im folgenden „Kunde" genannt-
1. Vertragsgegenstand
AJOWO - Personalvermittlung ist ein Personalvermittler, der qualifizierte Fach- und
Führungskräfte und Arbeitnehmer (im folgenden Kandidaten genannt) an seine Kunden vermittelt.
1.1 Es gilt ausschließlich dieser Vertrag, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
1.2 Sobald AJOWO - Personalvermittlung einen Kandidaten empfiehlt, gilt dieser Vertrag als akzeptiert.
1.3 Ein Kandidat gilt als durch AJOWO - Personalvermittlung empfohlen, sobald dem
Kunden Informationen übermittelt wurden, die es ermöglichen, den Kandidaten zu
identifizieren.
1.4 AJOWO - Personalvermittlung hat keine Verpflichtungen bezüglich einer
Anzahl an Kandidaten oder einer Lieferfrist.
2. Eignung des Kandidaten
2.1 AJOWO - Personalvermittlung prüft die Eignung der Kandidaten durch Sichtung der Bewerbungsunterlagen, telefonische Vorgespräche, Prüfung der jeweiligen Qualifikationen usw.. Eine Haftung für die vom Kunden gemachten Angaben übernimmt AJOWO nicht. Die abschließende Beurteilung, ob ein Kandidat geeignet ist, obliegt allein dem Kunden.
2.2 Bei der Vermittlung von ausländischen Kandidaten obliegt es dem Kunden sich um alle arbeitsrechtlichen Belange zu kümmern.
3. Informationspflichten
3.1 Der Kunde ist verpflichtet AJOWO unverzüglich über alle Sachstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Vermittlung haben könnten.
3.2 Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem von AJOWO vermittelten Kandidaten zustande, so ist der Kunde verpflichtet AJOWO umgehend Schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde trägt auch Sorge dafür das AJOWO alle Unterlagen einsehen darf, um die Vermittlungsprovision zu berechnen. Wichtig hierbei ist auch das Einverständnis des Kandidaten zur Übermittlung an AJOWO.
4. Kandidatensuche
4.1 Zum Beginn der Kandidatensuche informiert der Kunde AJOWO über die jeweiligen Eigenschaften bzw. das Anforderungsprofil, welches der jeweilige Kandidat erfüllen sollte. Änderungen an den Suchparameter sind unverzüglich mitzuteilen. Sollte AJOWO sich nicht in der Lage sehen, die geänderten Suchparameter zu bedienen, wird AJOWO den Kunden darüber informieren und das Projekt beenden.
4.2. Nach der Übermittlung der Daten eines Bewerbers gibt der Kunde innerhalb von 7 Tage AJOWO eine Information darüber, ob dem Kandidat abgesagt oder er weiter berücksichtigt wird.
4.3 Es besteht für AJOWO - Personalvermittlung keine Pflicht zur Besetzung Position.
4.4 Der Kunde ist sich darüber im Klaren, das eventuell nicht alle Zielvorstellungen im Bewerberprofil erfüllt werden könnten und AJOWO unter Umständen auch Bewerber empfiehlt, die das Bewerberprofil nicht zu 100% erfüllen.
5. Haftung/Gewährleistung
5.1 AJOWO gibt keine Garantie, das die ausgeschriebene Stelle wirklich besetzt wird. Ebenso übernimmt AJOWO keine Haftung oder Gewährleistung für die Arbeitsleistung des Kandidaten.
5.2 Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Kunden.
6. Honoraranspruch
6.1 Wird vom Kunden (oder einem mit ihm verbunden Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten mit einem von AJOWO Personalvermittlung empfohlenen Kandidaten ein Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag o.ä.) geschlossen, so ist der Kunde verpflichtet, AJOWO Personalvermittlung eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Die Vermittlungsprovision muss auch dann gezahlt werden, wenn der Vermittlungsvertrag beendet ist.
6.2 Wenn sich ein von AJOWO Personalvermittlung empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate schon beim Kunden beworben hat, ist der Kunden verpflichtet AJOWO sofort darüber zu informieren. AJOWO wird dann auf Wunsch des Kunden die Betreuung des Bewerbers einstellen oder die Betreuung fortführen. Ein Fortführen der Betreuung hat natürlich die Zahlung der Vermittlungsprovision bei erfolgreicher Vermittlung zur Folge.
6.3 Die Vermittlungsprovision beträgt 1,5 Bruttomonatsgehälter zzgl. MwSt. des Kandidaten (jedoch
mindestens 3500,- Euro zzgl. MwSt.).
Die Hälfte der Vermittlungsprovision ist am 1. Arbeitstag fällig.
Die 2. Hälfte nach Beendigung der Probezeit.
Der Kunde informiert AJOWO über den Tag des Arbeitsantritts und die Dauer der Probezeit.
6.4 Die Vermittlungsprovision setzt sich aus 1,5 Bruttomonatsgehältern zuzüglich der Mehrwertsteuer zusammen und ist binnen 7 Tagen zu überweisen.
AJOWO hat bei Zahlungsverzug Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen und behält sich vor diese geltend zu machen.
6.5 Bei Kündigung seitens des Arbeitnehmers oder des Kunden, erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Vermittlungsprovision und eventuelle noch offene Ansprüche bleiben bestehen.
7.Datenschutz und Verschwiegenheit
7.1 AJOWO sichert dem Auftraggeber Verschwiegenheit über die
zu besetzende Position und das Unternehmen zu, soweit dies im Rahmen der Vermittlung
möglich ist und behandelt die Daten vertraulich und entsprechend der EU-DSVGO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie allen weiteren gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass AJOWO - Personalvermittlung die
Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für
weitere Kontaktpflege, Newsletter Zusendung und vergleichbarem erheben, verarbeiten und
nutzen darf.
8. Kündigung des Vertrages
8.1 Beide Vertragsparteien können den Vermittlungsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen. AJOWO hat des Recht den Vertrag fristlos zu kündigen sollte der Kunde obigen Pflichten nicht nachkommen.
8.2 Der Kunde hat das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen wenn er die Stelle anderweitig besetzt hat, hierbei ist ein schriftlicher Nachweis erforderlich.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in
Zusammenhang mit diesem Vertrag und für beide Vertragspartner ist Waren (Müritz).
9.2 Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir
sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Stand
Diese AGB haben eine Gültigkeit Stand April 2024.
© 2024 AJOWO Personalvermittlung Buchert & Moll GbR
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